Tanzschule Bogner in Schwabach:   

Sparkasse Mittelfranken Süd

IBAN:  DE 80 7645 0000 0750 0802 10  

BIC:  BYLADEM1SRS 

 Tanzschule Bogner in Roth:
 
Sparkasse Mittelfranken Süd
 
IBAN: DE 98 7645 0000 0221 1933 03
 
BIC: BYLADEM1SRS 

Impressum:

Tanzschule Bogner, Hansastr. 6, 91126 Schwabach, Tel 09122/14488
Tanzschule Bogner, Münchenerstr. 5, 91154 Roth, Tel 09171/829000
Email: tanz@tanzschulebogner.de

Id.Nr. DE 233557537
Firmensitz ist Schwabach, Deutschland. Der Gerichtsstand ist Schwabach.

Inh. Harald Bogner,Firmensitz ist Schwabach, Deutschland.


Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen:
 

Anmeldung:
Die verbindliche Anmeldung (schriftlich, per Internet oder auch mündlich) verpflichtet zur Zahlung des Kurshonorars bis zur 1. Kursstunde.

Kurswechsel:
Die Kursteilnehmer haben nach Absprache mit dem Tanzlehrer, die Möglichkeit, einen Wechseltermin in der selben Kursstufe zu nutzen.
Bei vollen Kursen ist ein Wechsel nicht möglich. Nutzen Sie bitte in diesem Falle unsere Tanzpartys.

Sollten Sie kurzfristig nicht an einem Tanzkurs teilnehmen können bzw. den Kurs aus zwingenden Gründen unterbrechen müssen, erhalten Sie eine Gutschrift für einen späteren Kurs. Rückzahlungen bereits bezahlter Honorare sind nicht möglich.

Versäumte Kursstunden
können nur bei vorhandener Kapazität in Parallelkursen nachgeholt werden. Ein Anspruch entsteht dadurch für den Kunden nicht. Der Kunde soll sich in diesem Fall mit dem Tanzschulbüro oder dem Kursleiter in Verbindung setzen.

Aus wichtigen Gründen z. B. Absage von Kursteilnehmern vor Kursbeginn, Erkrankung des Tanzlehrers, hat die Tanzschule Bogner das Recht, Abos oder Kurse zusammenzulegen oder zeitlich zu verlegen. Eine Absage wegen zu niedriger Belegungszahlen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Bargeldlose Zahlungsverkehr in unserem Bistro
In der Tanzschule Bogner gilt der bargeldlose Zahlungsverkehr in unserem Bistro. Für den Konsum von Getränken in unserem Tanzschulbistro kann über die Bogner Community ein Gastroguthaben im Wert von 10,00€ / 20,00€ / 30,00€ / 50,00€ erworben werden. 
Der Konsum (Wert des Gastroguthabens) wird in Ihrem Kundenkonto hinterlegt und von der von Ihnen hinterlegten Bankverbindung per SEPA- Lastschriftverfahren abgebucht.
Gastro- oder Kursguthaben sind personengebunden, nicht auf andere übertragbar und nicht rückerstattbar.
G
astroguthaben, behalten auch nach Ende der Tanzkursteilnahme bzw. der Mitgliedschaft ihre Wertigkeit und können jederzeit im Bistro eingelöst werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Suche Tanzpartner

Auf der Tanzpartnerbörse der Tanzschule Bogner kann nach TanzpartnerInnen gesucht werden.

Bei Einzelanmeldung bemüht sich die Tanzschule, einen Tanzpartner zu finden. Sollte dies nicht gelingen, bestehen keine Ansprüche an die Tanzschule.

Bei vorzeitigem Erreichen des Kursprogramms kann sich die Kursdauer verkürzen. Das Programm bleibt dabei unverändert.
Die Kursdauer
unserer Grund- und Fortschrittskurse umfasst 6 – 8 Abende (je nach Größe des Kurses). Terminänderungen vorbehalten.

Film- und Fotoaufnahmen
Soweit gelegentlich Film- oder Fotoaufnahmen von Kursteilnehmern gefertigt werden, willigen diese mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Tanzschule Bogner einer honorarfreien Veröffentlichung ausdrücklich ein.

Tanzclubs mit monatlicher Abbuchung
Der Unterricht beträgt pro Jahr ca. 40 Wochen á in der Regel 1,5 Stunden an den festgelegten Clubtagen.
Während der Schulferien sowie an Gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Das Monatshonorar wird fortlaufend mittels Banklastschrift zum 1. eines Monats eingezogen und wird auch dann fällig, wenn die Teilnahme am Unterricht nicht erfolgt.

Während der Bayerischen Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.

In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird.

Die Tanzschule garantiert 36 stattfindende Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsjahr.

Das Unterrichtsjahr beginnt mit dem Tag des Beginns der Mitgliedschaft. Im Jahreshonorar bei Clubs sind die Einheiten, in denen kein Unterricht stattfindet, bereits berücksichtigt.

Im Falle höherer Gewalt (z.B. Epidemien, Pandemien, Krieg, sonstige höhere Gewalt) stellt die Tanzschule insbesondere im Falle einer nicht verschuldeten, behördlichen Schließung für Clubmitglieder Online-Lehrmaterial zur Verfügung, welches der Kunde für die Dauer der Schließung ausdrücklich als Ersatzdienstleistung anerkennt, insbesondere, wenn die geschuldeten 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr nicht mehr erreicht werden können.

Diese Ersatzdienstleistung gilt jedoch maximal für einen Zeitraum von 4 Monaten pro Kalenderjahr als vereinbart. Danach hat der Kunde die Möglichkeit durch eine Erklärung in Textform seine Mitgliedschaft beitragsfrei ruhend zu stellen.

Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, dass die wechselseitigen Leistungen (Zahlung der Mitgliedsbeiträge und Erteilung des Tanzunterrichts) nachgeholt werden, sobald der Hinderungsgrund weggefallen ist und sich die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum verlängert. Kursstunden von befristeten Kursen werden nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt.

Kleiner gewordene Tanzkurse
Um eine Auflösung von kleineren Tanzkursen zu vermeiden, reduzieren wir bei  die Kursdauer von 90 auf 60 Minuten bei gleichem Honorar.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die Tanzschule Bogner unterhält einen angeschlossenen Gastronomiebetrieb. Der Verzehr eigener Speisen und Getränke im Gastronomiebereich der

Tanzschule sowie auf Veranstaltungen ist nicht gestattet. Zum Gastronomiebereich gehören die Bar, die im Schankraum/Bistro aufgestellten Tische und Stühle.

Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende der gebuchten Mitgliedschaftsdauer (Laufzeit).

Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Ausreichend hierfür ist eine E-Mail an tanz@tanzschulebogner.de.

Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um die gebuchte Abo-Laufzeit.


Die Tanzschule Bogner behält sich vor, bestehende Tanzclubs zu beenden bzw. den Teilnehmern andere Termine vorzuschlagen, wenn über einen Zeitraum von einem Monat weniger als 10 Personen anwesend waren. Es ist daher nicht entscheidend, wer angemeldet ist und monatlich zahlt, sondern wie die Beteiligung an den Kursen ist!

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